Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern, 

am Montag, den 10. August beginnt der reguläre Schulbetrieb nach den Sommerferien. Die Wiederaufnahme des regulären Präsenzunterrichts in Corona-Zeiten stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar, die insbesondere in der Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen besteht. Diese sind im schulischen Hygieneplan genau hinterlegt und müssen von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zwingend eingehalten werden.  

Das Bildungsministerium hat sich in der vergangenen Woche zum Tragen von Masken in der Schule geäußert und dabei die dringende Empfehlung ausgesprochen, dass ab Klassenstufe 7 eine Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude und während des Unterrichts getragen werden soll. 

Wir haben im Schulleitungsteam eine weitergehende Regelung beschlossen, die ab Montag, den 10. August gelten wird. Alle Schülerinnen und Schüler, auch die Fünft- und Sechstklässler, müssen im Schulgebäude auch während des Unterrichts verpflichtend eine Maske tragen. Diese Regelung gilt zunächst für die ersten 14 Tage des neuen Schuljahres. Wie es danach weitergeht, kann ich zurzeit noch nicht sagen. Die Schülerinnen und Schüler werden entsprechend informiert. Im Übrigen gelten weiterhin die Abstandsregeln, die nur innerhalb der jeweiligen Kohorten ausgesetzt sind. Eine Kohorte besteht aus allen Klassen eines Jahrgangs. 

Liebe Eltern,

mit dem im Download verfügbaren Schreiben des Ministeriums werden Sie über die besonderen Umstände bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien informiert. Das Ministerium spricht vom „Corona-Regelbetrieb“ und betont, dass wieder so viel Präsenzunterricht wie möglich an den Schulen stattfinden soll. Darum werden wir uns als Schule mit allen verfügbaren Mitteln bemühen, damit es nicht wieder zu einer Schulschließung kommen muss. Welche Gelingensbedingungen dabei besonders zu beachten sind, wird Ihnen in dem angefügten Schreiben erläutert.

Ich möchte Sie bitten, das Elternschreiben zur Kenntnis zu nehmen und die letzte Seite des Schreibens – „Die Belehrung zum Umgang mit möglichen Infektionskrankheiten in der Schule“ – auszufüllen und Ihrem Kind unterschrieben wieder mit in die Schule zu geben. Die unterschriebene Rückgabe des Schreibens hat bis spätestens Freitag, den 14. August beim Klassenlehrer/ bei der Klassenlehrerin zu erfolgen.

Um ein Maximum an Präsenzunterricht an der Schule zu gewährleisten, ist die bestmögliche Unterstützung Ihrer Kinder unverzichtbar. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken.

 

Frank Ulrich Bähr

 

Download: Corona-Regelbetrieb ab dem 10.08.20

 

 

Um die Einhaltung der Abstandsregeln zu gewährleisten, möchten wir die Haupteingänge entlasten. Bitte benutzen Sie daher je nach angesteuertem Unterrichtsraum den entsprechenden Eingang. Die Liste finden sie unter folgendem Link.

 

Download: Verteilung der Ein- und Ausgänge

 

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

die Autokraft hat die Schulen heute noch einmal darauf hingewiesen, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen und an Bushaltstellen verpflichtend ist. Aufgrund der nicht immer vorhandenen Disziplin einiger weniger Fahrgäste sowie steigender Fallzahlen wurde dies ab Montag, den 24. August fest in den HVV-Beförderungsbedingungen verankert. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift ist sanktionierbar, und zwar mit einem Bußgeld von 40 Euro. Ich möchte daher alle Fahrschüler*Innen dringend bitten, sich an die MNB-Pflicht zu halten. Sie, liebe Eltern von Fahrschüler*Innen, bitte ich darum, Ihre Kinder diesbezüglich zu unterstützen. Das Schreiben der Autokraft ist zum Download beigefügt.

Frank Ulrich Bähr

 Download: MNS-Pflicht im ÖPNV

 

Liebe Eltern,

ab dem 26.08.2020 gelten neue Empfehlungen zum Vorgehen bei Erkältungssymptomen bei Ihrem Kind. Diese Regelung tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle der zunächst strengeren Vorgaben aus dem Informationsschreiben an die Eltern zu Beginn des Schuljahres. Bitte beachten Sie die Übersicht mit den Empfehlungen im Download. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass bei einfachem Schnupfen, einer laufenden Nase, Halskratzen oder leichtem gelegentlichen Husten/ Räuspern KEIN AUSSCLUSSGRUND vom Unterricht mehr vorliegt. Auch wurde im Falle einer Erkrankung die Zeit des vorübergehenden Fernbleibens von der Schule von 48 auf 24 Stunden verkürzt. Diese Karenzzeit-Regelung gilt natürlich nicht, wenn ein Kind längerfristig erkrankt ist.

Frank Ulrich Bähr

Download: Vorgehen bei Erkältungssymptomen

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

hiermit teile ich euch/ Ihnen mit, dass das Bildungsministerium in einer Mitteilung vom 21. August entschieden hat, dass ab Montag, den 24. August die Corona-BekämpfungsVO eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) an Schulen vorsieht. Bislang hatte die Ministerin nur eine dringende Empfehlung zum Tragen einer MNB ausgesprochen.

Diese Verpflichtung zum Tragen einer MNB betrifft in erster Linie unser Schulgebäude, also die Gänge, Flure und Treppenaufgänge. Grundsätzlich betrifft die MNB-Pflicht auch den Pausenhof. Aufgrund der Kohortentrennung im Außenbereich der Schule kann die MNB auf dem Außengelände der Schule jedoch abgenommen werden, sobald die Schülerinnen und Schüler den ihnen zugewiesenen Kohorten-Bereich auf dem Pausengelände erreicht haben.

NEU: Im Unterricht besteht ab Montag, den 24. August keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer MNB. Das Tragen einer MNB im Unterricht ist auf freiwilliger Basis jedoch weiterhin möglich. Wie mit dem Tragen einer MNB im Unterricht im Einzelfall verfahren wird, können die Lehrkräfte mit ihren Lerngruppen individuell regeln. Nach meiner Wahrnehmung haben nicht nur die allermeisten Lehrkräfte die zunächst für 14 Tage geltende Verpflichtung zum Tragen einer MNB im Unterricht begrüßt, sondern auch viele Schüler*Innen und deren Eltern. Daher sollten die Lehrkräfte klären, ob sich einzelne Schülerinnen und Schüler mit dem Tragen einer MNB im Unterricht sicherer fühlen als ohne und ggf. eine entsprechende Rücksichtnahme ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler erbitten. Eine ähnliche Bitte darf auch eine Lehrkraft äußern, und zwar insbesondere dann, wenn sie sich durch die Begegnung mit vielen Schüler*Innen als besonders gefährdet oder zur Risikogruppe gehörig einschätzt. Hierbei gilt, dass in keinem Fall eine ganze Klasse zum Tragen einer MNB verpflichtet werden kann, selbst wenn es dafür eine Mehrheit gäbe. Das Tragen einer MNB im Unterricht bleibt eine individuelle freiwillige Entscheidung!

Ich möchte an dieser Stelle nochmals meinen Appell an euch/ Sie alle richten, auch außerhalb des Schulgeländes achtsam zu sein. Es gibt viele Besorgnis erregende Hinweise darauf, dass Abstandsregeln vor und nach dem Unterricht sowie an Bushaltstellen nicht eingehalten werden.

Die Regelungen zum Tragen einer MNB in Schulen können sich je nach der Entwicklung des künftigen Infektionsgeschehens und den Gegebenheiten in der Schule durchaus wieder ändern. Zunächst aber gelten sie ab Montag, bei uns ab Dienstag mit Beginn der Bündelungswoche, weil für die Schülerinnen und Schüler am Montag wegen des SET unterrichtsfrei ist.

Bleibt/ bleiben Sie alle gesund!

Viel Grüße

Frank Ulrich Bähr

Wir freuen uns über die Förderung unseres Integrationsklassen durch die Stiftung „Town & Country“!

 

Weiterleitung: Bericht auf den Seiten unseres Fördervereins.

Download: Pressebericht 1

Download: Pressebericht 2

 

Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue Empfehlung zum Verfahren bei Erkältungssymptomen herausgegeben. Sie finden sie unten im Download.

 

Download: Vorgehen bei Erkältungssymptomen

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

heute haben die Schulen weitere Hinweise zum Umgang mit der Corona-Pandemie nach den Herbstferien erhalten. Ich leite euch/ Ihnen auf diesem Wege ein Elternschreiben, ein Eckpunkte-Papier sowie einen Handlungsplan für Schulen im Quarantänefall aus dem Bildungsministerium weiter und bitte um Kenntnisnahme der Schreiben.

Im Elternschreiben wird auf einen Link verwiesen, der mit xxx gekennzeichnet ist. Hier hätte folgender Link eingefügt sein müssen:  https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html.

Ich wünsche euch, liebe Schülerinnen und Schüler, sowie Ihnen, liebe Eltern, erholsame Herbstferien.

Frank Ulrich Bähr

Download: Elternanschreiben

Download: Eckpunkte

Download: Handlungsplan

 

Bad Segeberg. Flagge zeigen für die Grundrechte – das haben sich Schüler aus dem Kreis Segeberg zur Aufgabe gemacht. Im Rahmen eines Kunstprojektes entstehen derzeit mit gekonnten Pinselstrichen 70 Flaggen, die mit einer besonderen Botschaft versehen werden. Ab dem Frühjahr werden die Kunstwerke in der Bad Segeberger Innenstadt der Öffentlichkeit präsentiert. Sie sollen an den dortigen Fahnenmasten dazu beitragen, dass Bad Segeberg und der gesamte Kreis bunt bleibt. Die Organisatoren zeigen sich mit den bisherigen Ergebnissen sehr zufrieden.

Bereits Anfang des Jahres wurden kreisweit alle Schulen, die das Label „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ (SoRSmC) tragen, aufgerufen, sich an dem Projekt „Flagge zeigen“ zu beteiligen. „Die Schüler wurden aufgefordert, sich künstlerisch mit dem Thema der Grundrechte auseinander zu setzen, Bilder zu erstellten und diese in einer Online-Galerie zu präsentieren“, erklärt Antje Wilkening. Die Kreisfachberaterin für Kulturelle Bildung hat das Projekt zusammen mit Michael Meier, Kulturbeauftragter der Stadt, sowie dem Regionalkoordinationsbeauftragen von SoRSmC, Ali Evdedurmaz, auf die Beine gestellt. „Wir waren uns nach dem Lockdown nicht sicher, ob wir das Projekt trotz geschlossener Schulen weiterverfolgen können.“ Aber gerade weil die Schüler durch die Pandemie in Bezug auf die Versammlungsfreiheit und Freizügigkeit erleben konnten, was eine Einschränkung von gewohnten Grundrechten bedeutet und welchen weitreichenden Einfluss diese Grundrechte auf unsere Gesellschaft haben können, sei es ihnen wichtig gewesen, das Projekt trotz Corona durchzuführen.

„Die Teilnehmer bekamen bis zu den Sommerferien Zeit, ihre Gedanken zu den Grundrechten in allen Mal- und Zeichentechniken, mit Tuschkasten, Acrylfarben, Filz-, Bunt- oder anderen Stiften anzufertigen und einzusenden“, erläutert Antje Wilkening. 70 junge Künstler aus sieben Segeberger Schulen beteiligen sich an der Idee, mit bunten Farben auf. „Es wurden farbenfrohe Entwürfe zu allen Grundrechten eingereicht.“ Diese sind seitdem auf der website www.flagge-zeigen-segeberg.de zu sehen. Nach einer Abstimmung werden nun die besten Entwürfe auf Fahnenstoffe umgesetzt. Voraussichtlich ab Mai des kommenden Jahres werden die Flaggen in der Fußgängerzone in Bad Segeberg aufgehängt werden.

Am Städtischen Gymnasium haben sich besonders viele Schüler für das Projekt gemeldet. 40 Gymnasiasten setzten unter Anleitung der Kulturschaffenden Astrid Krömer und Julia Kaergel sowie Kunstlehrerin Franziska Wecker die Entwürfe auf die Fahnenstoffe mit Acrylfarben um. „Mir gefällt das Projekt sehr gut“, erzählt Tjara Grozev aus Bad Segeberg. Tjara entschied sich für den Paragrafen 1 des Grundgesetzes auf dem Hintergrund einer Deutschland-Fahne. „Ich finde, Paragraf 1 ist sehr aussagekräftig“, erklärt die junge Künstlerin. Am 13. November ist eine letzte Malaktion in der Jugendakademie in Bad Segeberg mit der Kulturschaffenden Eva Ammermann geplant. „Dort werden dann die restlichen Teilnehmer aus den anderen Schulen ihre Entwürfe umsetzen können“, erzählt Antje Wilkening. Zusammen mit dem Leiter des Jugendbüros Bad Segeberg, Thomas Minnerop, planen die Initiatoren eine kleine Veranstaltung mit Live-Acts für den Nachmittag. „Dann sollen alle beteiligten Schüler noch einmal mit ihren Flaggen zusammenkommen.“

Matthias Ralf