1. Vorbemerkung:

Hin und wieder kommt es vor, dass Lehrkräfte ihren planmäßigen Unterricht nicht abhalten können, z. B. weil sie erkrankt sind, an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen oder aus dienstlichen Gründen verhindert sind.

Damit die Unterrichtsversorgung der Schülerinnen und Schüler trotz der Abwesenheit von Lehrkräften an jedem Schultag sichergestellt ist, organisiert der stellvertretende Schulleiter Vertretungsunterricht, vorausgesetzt, es stehen genügend Vertretungslehrkräfte zur Verfügung.

 

2. Welche Unterrichtsstunden müssen vertreten werden?

Grundsätzlich müssten eigentlich sämtliche ausfallenden Stunden aller Lerngruppen vertreten werden. Da dafür aber nicht genügend Vertretungslehrkräfte zur Verfügung stehen, gelten folgende Ausnahmeregelungen:

  • In den Klassenstufen 5 bis 9 können einzelne Randstunden ausfallen. Nur im äußersten Ausnahmefall kann es vorkommen, dass Schülerinnen und Schüler bereits nach der 4. Stunde entlassen werden oder der Unterricht erst mit der 3. Stunde beginnt. Verschiebungen / Vorziehungen gibt es nur in Ausnahmefällen.

  • In Oberstufenklassen bzw. -kursen kann eigenverantwortliches Lernen (EVA) verordnet werden, wenn keine Verschiebung / Vorziehung anderen Unterrichts möglich ist. Wenn Vertretungslehrkräfte zur Verfügung stehen, kann eine Fachvertretung eingesetzt werden.

 

3. Welche inhaltlichen Vorgaben gelten für Vertretungsunterricht?

In den meisten Fällen gibt es für den Vertretungsunterricht Aufgaben, die die erkrankte oder verhinderte Lehrkraft zur Verfügung gestellt hat. Für die Abholung hinterlegter Aufgaben aus dem Sekretariat ist der Klassensprecher (Kurssprecher) bzw. die Klassensprecherin (Kurssprecherin) zuständig. Viele Lehrkräfte nutzen auch die digitale Plattform Lo-Net, um den Schülerinnen und Schülern Aufgaben zukommen zu lassen. Entsprechende Hinweise stehen dann im Vertretungsplan.

 

4. Wie kann man den Vertretungsplan einsehen?

Der Vertretungsplan wird täglich gegen 7.20 Uhr veröffentlicht und im Laufe des Tages laufend aktualisiert. Angezeigt wird der Vertretungsplan am Digitalen Schwarzen Brett, welches in der Pausenhalle hängt. Aber auch von zuhause oder unterwegs kann der Vertretungsplan eingesehen werden. Dies wird durch die DSBmobile App ermöglicht, die im App Store bzw. Play Store kostenlos auf ein Smartphone geladen werden kann. Die Zugangsdaten erhält jeder Schüler und jede Schülerin vom Klassenlehrer.

 

5. Welche organisatorischen Regelungen müssen beachtet werden?

  • Vor der ersten Stunde, in den großen Pausen sowie in der Mittagspause sind die Vertretungspläne zu beachten.

  • Zwischen 16.30 Uhr und ca. 07.30 Uhr des folgenden Unterrichtstages werden in der Regel keine Änderungen am Vertretungsplan veröffentlicht.

  • Die Schülerinnen und Schüler haben sich ein letztes Mal nach 16.30 Uhr über den am Folgetag anfallenden Vertretungsunterricht zu informieren, so dass sie vorbereitet (d. h. mit entsprechendem Material ausgestattet) zur Schule kommen.


Kirschstein / 29.10.2019