Das neue Schuljahr startet mit Präsenzunterricht. Dennoch gibt es folgende pandemiebedingte Hinweise zu beachten, die vorläufig für die ersten drei Schulwochen gelten:

  • Innerhalb des Schulgebäudes gelten nach wie vor die Maskenpflicht sowie weitere aus dem letzten Schuljahr bekannte Hygienevorgaben, wie z. B. das Einhalten von Abständen und vorgegebenen Laufwegen.
  • Im Außenbereich der Schule gilt keine Maskenpflicht.
  • Für nicht vollständig Geimpfte oder Genesene besteht weiterhin die Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses, die Schule bietet 2x wöchentlich die Möglichkeit zum Testen an. Das Verfahren verläuft analog zu den Abläufen zum Ende des vergangenen Schuljahres.
  • Für Reiserückkehrende gelten besondere Maßgaben. Hierzu schreibt das Bildungsministerium Folgendes:

 „Bei all den Lockerungen dieser Tage müssen wir uns stets vergegenwärtigen, dass wir uns auch weiterhin in der Corona-Pandemie befinden. An dieser Stelle sei daher noch einmal auf die in diesem Jahr geltenden Regelungen für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten hingewiesen (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/ teaser_informationen_urlauber.html). Für einen sicheren Start ins neue Schuljahr ist es daher auch weiterhin wichtig, dass Urlaubsreisende nach Rückkehr die geltenden Quarantänevorgaben gewissenhaft beachten. Kinder und Jugendliche, die sich in einer entsprechenden Quarantäne befinden, werden selbstverständlich nicht in die Schule kommen können. Ein ganz wesentlicher Beitrag, insbesondere von Familien mit Schulkindern, ist eine Testung in den letzten drei Tagen vor dem ersten Schultag bzw. eine ärztliche Abklärung unspezifischer Symptome. Dies kann nicht nur den Schulstart entlasten, sondern kann auch im Rahmen des Möglichen verhindern, dass ein Viruseintrag in Schulen erfolgt. Bitte nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationsmöglichkeiten, um die Eltern und Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule ein weiteres Mal um diesen solidarischen Beitrag für die Schulgemeinschaft zu bitten.“