In der Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien – SAVOGym) vom 21. Juni 2019 sind die Versetzungsmodalitäten geregelt.

In § 7 für die Orientierungsstufe, in den § 8 - § 16 für die Mittelstufe.

In den Bereichen Orientierungsstufe und Mittelstufe finden Sie die für die jeweilige Stufe relevanten Versetzungsregelungen. Es finden sich Antworten auf Fragen wie zum Beispiel:

  • Wann ist eine Schülerin bzw. ein Schüler versetzt?
  • Wann steigt eine Schülerin bzw. ein Schüler auf?
  • Welche Konsequenzen hat ein Aufstieg mit Vorbehalt?
  • Wann muss eine Schülerin bzw. ein Schüler wiederholen, d. h. um eine Jahrgangsstufe zurücktreten?
  • Kann eine Schülerin bzw. ein Schüler freiwillig wiederholen, d. h. um eine Jahrgangsstufe zurücktreten?

Die Versetzungsordnung können Sie nachlesen unter:

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymVersV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true

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